Moblog: Gegenüberwachung

Haftbefehl? Dafür haben wir keine Zeit!

02 01 2008 - 17:18, teilnehmer1
Demokratie
Kommentieren

Man ist ja kein guter Freigeist (und möglicherweise auch kein guter Demokrat, im Sinne von Liberalist) , wenn man nicht anerkennt, dass alles mindestens zwei Seiten hat. Das ist übrigens genau das, was Extremisten, ob links oder rechts, einerseits so unangenehm und andererseits so irgendwie überzeugend macht – die machen das nämlich genau nicht.

Jedenfalls sah ich letztens mit Teilnehmer 2 ein paar Folgen Akte X, und mir fiel auf, was mir auch bei diversen Tatorten schonmal aufgefallen war: Irgendwann kommt immer der Punkt, an dem die Protagonisten der Serie eine Grenze überschreiten, und ein bisschen jenseits der Vorschriften agieren. In der Akte X-Folge war es folgendermaßen: Mulder und Scully hatten einen Verdacht, aber keine Beweise (was, zugegeben, bei übernatürlichen, unerklärlichen Phänomenen auch immer eine schwierige Sache ist). Also hielten sie den Verdächtigen in U-Haft, für maximal 72 Stunden. Der zuständige Sheriff fand die angegebene Begründung so aus der Luft gegriffen, dass er den armen Menschen sofort wieder aus der U-Haft entließ.

Daraufhin ist der zuständige Sheriff bei allen ziemlich unten durch, und wenige Minuten später sogar ziemlich tot.

Auch in den Tatorten hat man oft die Situation, dass die Ermittler ganz sicher sind, eine Spur zu haben, jedoch können sie leider nicht auf einen Durchsuchungsbefehl warten, oder haben leider nur ein illegal mitgeschnittenes Tonband, was als Beweis nicht zugelassen wird. Dabei könnten sie den Gauner sonst ganz sicher seiner gerechten Strafe zuführen. Zwar wird neuerdings auch immer ein Staatsanwaltsmensch in die Geschichten eingebaut, der auf Rechtsprinzipien klopft und ohne Beweise keinen Haftbefehl ausstellt, aber die Sympathieträger in den Geschichten sind nunmal die Ermittler.
Und die, das muss man mal sagen, machen genau das, wovor ich eigentlich Angst habe: Sie handeln willkürlich und außerhalb der engen rechtsstaatlichen Grenzen, die ihnen gesteckt sind. Sie sind ja eigentlich Exekutive, sind also zuständig dafür, dass man sich an die Regeln hält, die durch die Legislative vorgeschrieben werden, und im Zweifelsfall führen sie Regelbrecher und Regelbrecherinnen der Iurisdiktion, also den Gerichten zu.

Die Exekutive hat meiner Meinung ziemlich wenig selber zu entscheiden. Was ein Regelbruch ist, legt die Legislative fest, wie er zu ahnden ist, bestimmt die Iurisdiktion. Da ist kein Platz für Alleingänge und Auslegung, für “Ich bin aber sicher, dass der Typ Dreck am Stecken hat!”. Da ist streng genommen noch nicht mal Platz für die Überlegung, ob man einen Ganoven seiner gerechten Strafe zuführt. Erstmal führt die Exekutive nur der Iurisdiktion zu, und die überlegt dann, was gerecht ist. Alles schön aufgeteilt.

Und doch sind all die Kommissare, Agentinnen und Anwälte immer am sympathischsten, wenn sie kreativ arbeiten, auf eigene Faust handeln und die zuständige Staatsanwältin doch noch überzeugen, mal beide Augen zuzudrücken.

Wahrscheinlich, weil sie halt die Guten sind, und nicht die Bösen.

Deine Meinung?