Impressum
Ich bin unsicher, inwieweit ein privates Blog (und ein solches ist es) unter das Telemediengesetz fällt. Eine Anbieterkennungspflicht besteht laut Wikipedia für gewerbliche und geschäftsmäßige Angebote, allerdings:
Unter den Begriff “geschäftsmäßig” fallen auch alle stetigen, nicht-gewerblichen Angebote. Demzufolge werden theoretisch auch alle privaten Webseiten als Teledienst interpretiert. Allerdings ist fraglich, inwieweit das durchgesetzt werden kann.
Was soll man davon halten? Aber bitte:
Teilnehmer1: Jan Phillip Müller
Teilnehmer2: Marcus Weber
Beckhausstraße 175
33611 Bielefeld
Bildnachweis
Manche der hübschen Bilder kommen von Photocase.
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